Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, die über die Plattform www.ipfand.de (ipfand) zwischen der Deutschen Pfandkredit AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Nett, Hollestr. 1 – im Haus der Technik, 45127 Essen - im Folgenden „Anbieter“ und / oder „Pfandleiher“ - und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ oder „Verpfänder“ - getätigt werden.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäfte über die Plattform zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sowie die Vorschriften der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher („PfanleihVO“), die diesen AGB im Zweifel vorgehen. Abweichende Bedingungen des Verpfänders werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Für nähere Informationen über das Wesen und den Inhalt des Pfandgeschäftes wird nochmals gesondert auf die Regelungen der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher hingewiesen, die jederzeit über die Homepage des Anbieters in ihrer aktuellen Fassung abgerufen werden können. Wir sind an die rechtlichen Bestimmungen dieser Verordnung in der Durchführung unserer Tätigkeit gebunden.

 

§ 2 Erstellung eines Benutzerkontos

(1) Für die Nutzung des Dienstes ist die Erstellung eines Mitgliedskontos erforderlich.

(2) Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen erlaubt. Minderjährige dürfen sich nicht registrieren. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

(3) Beim Ausfüllen des Registrierungsantrags sind wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu den in den Anmeldeformularen abgefragten Daten zu machen. Bei nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen von Mitgliedskonten sowie im Falle von unglaubwürdigen oder fehlerhaften Angaben, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Registrierung eines Mitglieds abzulehnen, unmittelbar rückgängig zu machen oder nach einer angemessenen Zeit das Mitgliedskonto zu löschen.

(4) Sie können Ihr Mitgliedskonto jederzeit löschen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für Fragen zur Speicherung von Daten über den Zeitraum der Mitgliedschaft hinaus.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Im Zeitpunkt der Anweisung des vereinbarten Pfandbetrages kommt der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Verpfänder zustande. Es wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen, der der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, den sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.

(2) Ihre Anfrage bei uns ist unverbindlich. Ebenso beruht die vorläufige Wertermittlung zunächst allein auf Ihren Angaben und kann sich bei Inaugenscheinnahme des zu verpfändenden Objektes ändern.

(3) Nach der Inaugenscheinnahme des Pfandobjektes teilen wir Ihnen mit, ob wir die Schätzung der Wertermittlung bestätigen oder korrigieren müssen.

(4) Sind Sie mit der Korrektur der Wertermittlung nicht einverstanden oder haben Sie den Pfandgeschäft ohne vorherige Wertermittlung übersendet und wollen sie nicht zum von uns genannten Preis verpfänden, senden wir Ihnen das Pfandgut zurück. Sie verpflichten sich zur Übernahme der Kosten der Rücksendung für den Fall, dass die Korrektur des Pfandpreises darauf beruht, dass Sie nicht zutreffende Angaben über wertbildende Eigenschaften der Pfandsache gemacht haben.

 

§ 4 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand des Pfandvertrages richtet sich nach der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher (PfandleihVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Es wird daher ausdrücklich auf die Regelungen der PfandleihVO verwiesen, die Sie jederzeit auch über die Homepage des Anbieters einsehen können. Nur zur Klarstellung wird auf folgende Punkte hingewiesen:

(2) Ohne gesonderte Regelung wird das Darhlehen 3 Monate nach Zustandekommen des Pfandgeschäfts fällig. Durch Vereinbarung zwischen den Parteien sind abweichende Fristen möglich. Die konkrete Laufzeit Ihres Darlehens können Sie dem Pfandschein unter dem Punkt „Verfalltag“ entnehmen.

(3) Der Pfandleiher darf sich frühestens einen Monat nach Eintritt der Fälligkeit des gesamten Darlehens aus dem Pfand befriedigen, es sei denn dass der Verpfänder nach Eintritt der Fälligkeit einer früheren Verwertung zustimmt.

(4) Eine Verwertung hat in jedem Falle sechs Monate Nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu erfolgen.

(5) Für die Bekanntgabe der Versteigerung wird auf die Vorschriften der PfandleihVO hingewiesen.

(6) Die laufenden Zinsen ebenso wie Kosten & Gebühren ermitteln sich nach der PfandleihVO und werden auf dem Pfandschein ausgewiesen. Zinsen und Unkostenvergütung, die nach Monaten zu berechnen sind, werden, werden auch für den angebrochenen Monat voll erhoben. Der Tag der Verpfändung wird hierbei nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am gleichen Tag ausgelöst wird.

(7) Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsanweisungen werden nicht in Zahlung genommen.

 

§ 5 Durchführung des Pfandgeschäftes

(1) Nach Wahl des Anbieters erfolgt eine Abholung des Pfandgutes beim Kunden oder der Kunde versendet das Pfandgut auf eigene Veranlassung. Die Kostentragung wird zwischen den Parteien im Einzelfall entschieden und ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.

(2) Zur Legitimation hat der Kunde eine Kopie seines Personalausweises dem Pfandgut beizulegen.

(3) Die Gutschrift des Darlehens erfolgt auf ein Konto des Kunden oder durch eine Überweisung auf den Namen des Kunden bei der Firma Western Union. In jedem Fall muss der Empfänger der Zahlung identisch mit der Person des Verpfänders sein, sonst kann eine Auszahlung nicht stattfinden.

(4) Der Pfandschein wird per E-Mail übersendet.

 

§ 6 Zusicherung des Kunden

(1) Der Verpfänder erklärt mit der Übergabe des Pfandes und Entgegennahme des Pfandscheines , dass das Pfandstück sein freies Eigentum ist.

(2) Mit Übersendung der Pfandsache und seiner Ausweiskopie bestätigt der Verpfänder, diejenige Person zu sein, die durch den Ausweis bezeichnet ist und dass es sich um eine Kopie des Originaldokumentes handelt. Bei Zweifeln an der Person des Verpfänders behält sich der Anbieter eine Rückversicherung beim Verpfänder ebenso wie die Ablehnung des Geschäftes vor.

 

§ 7 Auslösung des Pfands

(1) Gegen Zahlung des Darlehens einschließlich der Zinsen und Unkostenvergütung, kann das Pfand ausgelöst werden, soweit es nicht bereits zum Zwecke der Verwertung einer zur Verwertung berechtigten Person ausgehändigt worden ist.

(2) Wenn das Pfand durch eine/n Dirtte/n eingelöst werden soll, dann muss diese/r den Pfandschein beim Anbieter vorlegen und ebenfalls das Darlehen einschließlich aller weiteren Kosten, Gebühren und Zinsen rückzahlen. Der Verpfänder hat insoweit Sorge dafür zu tragen, dass kein unberechtigter Dritter Zugriff auf den Pfandschein erhält.

(3) Der Pfandleiher ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Pfandscheininhabers zur Auslösung des Pfandes zu prüfen, soweit nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.

(4) Wünscht der Verpfänder eine Versendung des ausgelösten Pfandgutes an sich, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

 

§ 8 Befriedigung aus dem Pfand

Ist das Pfandrecht gültig bestellt worden und wird das Pfand nicht ausgelöst, kann sich der Pfandleiher wegen seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens sowie auf Zahlung von Zinsen, Vergütung und Kosten nur aus dem Pfand befriedigen.

 

§ 9 Verwertung des Pfandes

(1) Wird das Pfand nicht ausgelöst oder erneuert, wird es nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet. Ist die Verwertung bereits einmal ausreichend öffentlich bekannt gemacht worden, so bedarf es, falls weitere Verwertungen nötig werden, in den nachfolgenden Bekanntmachungen nur eines allgemeinen Hinweises auf bisher unverkauft gebliebene Pfänder.

(2) Verpfänder und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass die Androhung der Verwertung , eine Fristbestimmung hierfür und Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Verwertung- ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung - sowie die Mitteilung über das Verwertungsergebnis untunlich sind und daher unterbleiben, unbeschadet des Rechts des Auslösungsberechtigten, den aus dem Pfand erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen.

(3) Sind durch einen Pfandkreditvertrag mehrere Gegenstände verpfändet, so ist der Pfandleiher zur Verwertung aller Pfandstücke berechtigt ohne Rücksicht auf die Höhe des aus den Einzelstücken erzielten Erlöses. Hat der Verpfänder als Unternehmer einen Gegenstand seines Betriebsvermögens verpfändet, ist der Pfandleiher im Falle der Verwertung des Pfandes berechtigt ihm gegenüber mittels Gutschrift über den Verwertungserlös abzurechnen.

 

§ 10 Verteilung des Überschusses

(1) Der Überschuss steht dem Auslösungsberechtigten zu und wird gegen Rückgabe des Pfandscheines ausgezahlt; § 11 gilt entsprechend.

(2) Überschuss ist derjenige Teil des Erlöses aus dem Pfand , der nach dem Abzug des Darlehens, der Zinsen, Unkostenvergütung sowie der anteiligen Verwertungskosten, soweit diese nicht vom Käufer erhoben werden, verbleibt.

(3) Wird der Überschuss nicht innerhalb 3 Jahren nach der Verwertung des Pfandes beim Pfandleiher abgeholt, so wird dieser der zuständigen Behörde abgeliefert und verfällt: die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, indem das Pfand verwertet worden ist. Der Überschuss verfällt auch dann, wenn sich der Pfandleiher durch Aufrechnung von Mindererlösen und Mehrerlösen gegenüber der Behörde befriedigen darf.

 

§ 11 Rechte Dritter

(1) Soweit der Pfandleiher wegen der Rechte eines Dritten kein Pfandrecht erwirbt, hat der Verpfänder dem Pfandleiher als Schadenersatz das Darlehen, die im Pfandschein vermerkten Zinsen sowie die bis zum Tage der Herausgabe des Pfandes an den berechtigten bei Gültigkeit des Pfandkreditvertrages zu berechnende Unkostenvergütung zu zahlen.

(2) Hat der Pfandleiher das Pfand an einen Dritten herausgegeben, der sein die Verpfändung hinderndes Recht glaubhaft gemacht hat, oder ist er zur Herausgabe verurteilt, gilt das Pfandrecht als nicht entstanden. Das gleiche gilt entsprechend wenn der Pfandleiher das Pfand bereits veräußert hatte und der Dritte Ersatz verlangt hat; ist dieser Schaden höher als der nach dem vorstehenden Absatz zu zahlende Betrag, so haftet der Verpfänder in dieser Höhe.

 

§ 12 Erneuerung des Pfandes

Bei Fälligkeit des Darlehens ist eine Erneuerung des Pfandkreditvertrages nur gegen Zahlung der Zinsen und Unkostenvergütung und nur im Falle des Einverständnisses des Pfandleihers möglich.

 

§ 13 Verlust des Pfandscheins

(1) Ein Verlust des Pfandscheines ist unverzüglich vom Verpfänder dem Pfandleiher anzuzeigen und glaubhaft zu machen, indem er entweder die Nummer des Pfandscheines oder den Tag der Verpfändung angibt und das Pfand näher beschreibt.

(2) Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung ist danach jederzeit möglich.

 

§ 14 Aufrechnung & Zurückbehaltung

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder schriftlich durch den Anbieter anerkannt wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die infolge einer vorsätzlichen Handlung/Pflichtverletzung des Anbieters entstehen.

(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

§ 15 Haftung

(1) Das Pfand wird auf Kosten des Pfandleihers mindestens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, gegen Einbruchs-Diebstahl sowie gegen Beraubung versichert.

(2) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vor.

(4) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (z.B. Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.

(5) In allen Fällen verbleibender Haftung haftet der Pfandleiher für Schäden und Verluste nur im Umfang der abgeschlossenen Versicherung mit der Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung, insbesondere durch Bruch, Schädlinge aller Art oder dergleichen ist ausgeschlossen.

(6) Ersatzansprüche können nur bei Entgegennahme des Pfandes geltend gemacht werden. Eine Haftung des Pfandleihers ist ausgeschlossen, sobald das Pfand aus den Geschäftsräumen entfernt und eine Beschädigung nicht beanstandet worden ist.

(7) Der Pfandleiher haftet für Schäden und Verluste nur im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung mit der Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung, insbesondere durch Bruch, Schädlinge aller Art oder dergleichen ist ausgeschlossen, soweit nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.

 

§ 16 WARNUNG

Ein Pfandschein ist kein Handelsobjekt: wer ihn beleiht oder kauft, handelt auf eigenes Risiko. Der in ihm bezeichnete Verpfänder kann seine Rechte aus dem Pfandkreditvertrag auch ohne Vorlage dieses Pfandscheines geltend machen, wenn er dessen Verlust glaubhaft macht.

 

§ 17 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben im Fernabsatzverkehr grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

(2) In den Bekanntmachungen des statistischen Bundesamtes wird das Pfandgewerbe zu den Finanzgeschäften gezählt.

Gemäß § 312 g Nr. 8 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen, die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

Bei der Abwicklung eines Pfandgeschäftes besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Im Übrigen erlischt bei einer Dienstleistung das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon besätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmen verliert. Bei einem Vertrag über Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht jedoch abweichend dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Im Übrigen gilt das Folgende:

(3) Verbraucher können ihre Vertragserklärung nach folgender Vorschrift widerrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Hinweis des Anbieters: Bitte beachten Sie, dass wir die nachfolgende Widerrufsbelehrung nach dem Mustertext des Bundesjustizministeriums erstellt haben. Nach unserer Ansicht, ist dieser Text jedoch nicht eindeutig, da gemäß § 187 Abs. 1 BGB der Tag des Vertragsschlusses bzw. der Tag der Inbesitznahme des Kaufgegenstandes nicht zur Fristberechnung zählt. Die Widerrufsfrist endet daher richtigerweise erst 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder der Inbesitznahme.

Ebenfalls möchten wir Sie bitten zu beachten, dass für den Fall, dass Ihnen diese Widerrufsbelehrung nicht mit dem Vertragsschluss zugeht, die Frist auch erst später, also mit Erhalt dieser Belehrung zu laufen anfängt.

Bitte beachten Sie dies bei der nachfolgenden Belehrung; wir werden dies bei der Berechnung der Frist in jedem Falle für Sie beachten.

 

Widerrufsbelehrung

(a) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder
Stücken an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,
die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

(b) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Deutsche Pfandkredit AG, Hollestraße 1, 45127 Essen

Telefon: 0201 899479 - 44

Fax: 0201 899479 - 46

E-Mail: info@ipfand.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(c) Muster-Widerrufsformular

- An Deutschen Pfandkredit AG, Hollestraße 1, 45127 Essen , Fax: 0201 899479 - 46, E-Mail: info@ipfand.de:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________


(*) Unzutreffendes streichen.

(d) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern,
bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten,
an uns 
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung




(4) Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes

Sie haben die Kosten der Rücksendung bei Ausübung Ihres Widerrufsrechtes zu tragen.

 

§ 18 Vertragsspeicherung

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen nach Vertragsschluss übersendet. Bitte speichern Sie diese vorsorglich zudem selber, indem Sie sie über die Druckfunktion Ihres Browser ausdrucken.

(2) Wir weisen darauf hin, dass Sie, wenn Sie das jeweilige Angebot aufrufen, den Vertragstext abrufen und durch Ausdrucken sichern sollten. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form bieten wir nicht an. Diese müssten Sie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

 


§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Stand: 18. Mai 2016