Insolvenzversteigerung

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Insolvenzversteigerung: Wertvolle Gegenstände günstig erwerben

Zum Ersten. Zum Zweiten. Zum Dritten. – Verkauft! Bei einer Auktion mitzubieten, ist aufregend. Die Uhr, der Ring scheinen zum Greifen nah, doch dann gibt der Mann hinten rechts in der Ecke ein höheres Gebot ab. Und nun: weiterbieten oder aufhören? Die Gelegenheit, das Objekt der Begierde besonders günstig zu ergattern, bietet sich auf einer Insolvenzversteigerung. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die diese Form der Versteigerung.

Private Insolvenz: für die Betroffenen ist das der Wendepunkt in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Hat der Gerichtsdiener bereits Sachen gepfändet, kommt es zur gesetzlich vorgeschriebenen, öffentlichen Versteigerung, um die Kosten durch die Insolvenz zu decken. Was passiert aber mit den Wertsachen, die jemand zuvor beliehen ließ und jetzt nicht wieder auslösen kann? In diesem Fall führt das jeweilige Pfandleihhaus eine öffentliche Auktion durch. Diese ähnelt einer gesetzlichen Insolvenzversteigerung. Allerdings findet sie beim Pfandhaus statt und nicht beim Schuldner zuhause.

Nehmen Sie an einer solchen Versteigerung teil und geben das höchste Gebot ab, geht der Gegenstand in Ihr Eigentum über. Dies kann beispielsweise eine edle Rolex Daytona sein, eine besondere Goldmünze oder gar ein Diamant – mit etwas Glück zum Schnäppchenpreis.

Tipps für den Besuch einer Insolvenzversteigerung

Sie möchten an einer Insolvenz-Versteigerung teilnehmen und mitbieten? Dann sind diese Tipps genau richtig für Sie.

Zunächst gilt: Ausweis nicht vergessen! Denn wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, müssen Sie sich ausweisen können. Also bringen Sie am besten Ihren Personalausweis mit. Möchten Sie sich gern an der Bieterrunde beteiligen, sind aber am genauen Termin verhindert? Sie können sich auch vertreten lassen – dann müssen Sie aber eine Bietervollmacht ausstellen.

Auch wenn es schwerfällt: Einen kühlen Kopf bewahren! Wer bei einer Insolvenzversteigerung in den Bieterrausch verfällt, will am Ende nur noch den Wettstreit gewinnen. Begutachten Sie die angebotenen Objekte, legen Sie Ihr Limit fest. Das kann durchaus krumme Summen enthalten – um die Mit-Bieter zu verwirren.

Besuchen Sie vor Ihren Mitbieten eine Versteigerung – ob diese wegen einer Insolvenz durchgeführt wird oder aus einem anderen Grund, ist nicht so wichtig. Erforderlich ist aber, dass Sie Routine bekommen! Wie läuft die Auktion ab? Wie verhalten sich Mit-Bieter? Geben Sie Ihre Gebote im Stillen ab und testen Sie: Können Sie sich an Ihr Limit halten?

Nicht vergessen: Auch mündlich abgegebene Gebote sind bindend! Durch die Äußerung wird ein Gebot rechtskräftig – Sie können es nicht mehr zurücknehmen. Geht der Artikel dann an Sie, müssen Sie den gebotenen Preis bezahlen.

Auch bei privater Insolvenz: Versteigerung durch Pfandleihhaus erst fünf Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Bei der eigentlichen Insolvenzversteigerung werden verschiedene Objekte eines insolventen Eigentümers angeboten, der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Diese wurden vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Ablauf der öffentlichen Versteigerung ist durch mehrere Paragrafen der Zivilprozessordnung geregelt: Sie darf frühestens eine Woche nach Pfändung erfolgen, grundsätzlich an dem Ort der Pfändung oder in der Nähe. Bei einer Versteigerung wegen Insolvenz gibt es auch ein notwendiges Mindestgebot. Dieses beträgt die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes. Liegt das höchste Gebot darunter, erfolgt kein Zuschlag.

Versteigert dagegen ein Pfandhaus Schmuckstücke, Edelmetalle oder Technik, handelt es sich üblicherweise um Pfandsachen, die nach Ablauf des Kreditvertrags nicht ausgelöst wurden. Oder der Vertrag wurde nicht verlängert. Gründe gibt es dafür viele, gelegentlich auch eine private Insolvenz. Die Versteigerung findet frühestens fünf Monate nach dem Ende der Laufzeit statt. Dafür stellt das Pfandhaus dann einen geeigneten Veranstaltungssaal zur Verfügung. Einzelheiten zu den Versteigerungen des Pfandleihhauses iPfand finden sie hier. Die angebotenen Wertgegenstände stammen von mehreren Kunden. Neben Uhren und Schmuck können Sie bei einer Insolvenzversteigerung oft auch hochwertige Technik günstig ersteigern. Die Auktion erfolgt öffentlich und wird rechtzeitig im Vorfeld bekanntgegeben. Jeder kann teilnehmen – auch Sie.